Informationen

Honorarkonsul: Herr Mag. Friedrich MÖSTL

Adresse: Paulustorgasse 10, 8010 Graz, AUSTRIA

Telefon: +43 (0) 677 627 16936

E-Mail: graz@konsulat-ukraine.at

Zeitplan: Mo.-Fr.: 8:00 – 12:00 (nach telefonischer Vereinbarung)

Mitarbeiterin: Halyna Iskiv

Amtsbefugnis: ohne Beglaubigungs-, Pass- und Sichtvermerksbefugnis

Zuständigkeit

Im Dezember 2017 wurde der Geschäftsführer der Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH, Herr Mag. Friedrich Möstl, vom Außenministerium der Ukraine zum Honorarkonsul der Ukraine in der Stadt Graz mit dem Amtsbereich für das Bundesland Steiermark ernannt.

Das Honorarkonsulat soll zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Österreich seinen Beitrag im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur leisten. Zu den wichtigsten Amtspflichten des Honorarkonsuls gehört die Ausübung der unter den Punkten a – c und e des Art. 5 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (im Folgenden – Übereinkommen genannt) vorgesehenen Funktionen, und zwar:

  1. die Interessen der Ukraine, der juristischen Personen und Staatsbürger der Ukraine im völkerrechtlich festgelegten Rahmen in der Republik Österreich zu vertreten;
  2. die Entwicklung der Beziehungen in Handel, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zwischen der Ukraine und der Republik Österreich zu fördern sowie die Freundschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten auf andere Art und Weise gemäß den Bestimmungen des genannten Übereinkommens zu unterstützen;
  3. die Gegebenheiten und Geschehnisse in den Bereichen Handel, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft in Österreich unter Zuhilfenahme aller gesetzlichen Mittel in Erfahrung zu bringen sowie die diplomatische Vertretung der Ukraine in der Republik Österreich darüber zu informieren;
  4. die Staatsbürger und die juristischen Personen der Ukraine im Rahmen des internationalen Rechtes zu unterstützen und zu fördern.

In seiner Tätigkeit lässt sich das Honorarkonsulat nach dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, der Verordnung über den Honorarkonsul der Ukraine, die vom Erlass №150 des Präsidenten der Ukraine vom 17. Februar 1997 bestätigt wurde, dem Konsularischen Statut der Ukraine, den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, den bilateralen Verträgen, die zwischen Ukraine und Österreich abgeschlossen wurden, richten.

Das Ukrainische Honorarkonsulat in Graz wurde ohne Pass- und Sichtvermerksbefugnis gegründet und ist zur Ausstellung der Personalausweise, Reisepässe und Visen nicht berechtigt. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft der Ukraine in Wien (Naaffgasse 23, 1180 Wien; Tel.: +43 1 479 71 72 22).


Konsularische Fragen

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SPENDENKONTO:
AT11 2081 5000 4417 4126

Für Unterbringungsangebote an folgende Mailadresse wenden:
grundversorgung@stmk.gv.at

Hotline für allfällige Fragen:
0800 20 10 10

Koordinatior Land Steiermark Christopher Pieberl:
0676 86 66 269

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